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Chinesische Angehörige von MH370 Flug reichen Entschädigungsklagen in Millionenhöhe ein

Angehörige von zwölf chinesischen Passagieren des Flugs MH370 haben einen Tag vor Ablauf einer Klagefrist hohe Entschädigungsklagen eingereicht. Verklagt werden neben der Fluggesellschaft Malaysia Airlines auch die Flugzeug- und Triebwerkshersteller Rolls-Royce und Boeing sowie einige Versicherungen, darunter mutmaßlich auch der Allianz-Konzern. Die Klagen wurden beim zuständigen Gericht in Peking vorgelegt, nachdem die Verwandten einer Entschädigung von 2,52 Millionen Yuan (knapp 355.00 Euro) nicht zugestimmt hatten. Wie der Anwalt der Angehörigen, Zhang Qihuai, verlauten ließ, fordern die Angehörigen Entschädigungssummen zwischen zehn und 70 Millionen Yuan (1,4 bis 9,8 Millionen Euro).

Angehörige von zwölf chinesischen Passagieren des Flugs MH370 haben einen Tag vor Ablauf einer Klagefrist hohe Entschädigungsklagen eingereicht. Verklagt werden neben der Fluggesellschaft Malaysia Airlines auch die Flugzeug- und Triebwerkshersteller Rolls-Royce und Boeing sowie einige Versicherungen, darunter mutmaßlich auch der Allianz-Konzern. Die Klagen wurden beim zuständigen Gericht in Peking vorgelegt, nachdem die Verwandten einer Entschädigung von 2,52 Millionen Yuan (knapp 355.00 Euro) nicht zugestimmt hatten. Wie der Anwalt der Angehörigen, Zhang Qihuai, verlauten ließ, fordern die Angehörigen Entschädigungssummen zwischen zehn und 70 Millionen Yuan (1,4 bis 9,8 Millionen Euro).

Am 8. März 2014 war Flug MH370 von Kuala Lumpur nach Peking mitsamt der 239 Passagiere aus bisher ungeklärten Ursachen verschollen. Ungeachtet der großräumigen Suche nach dem Flugzeug beziehungsweise Wrackteilen, konnte das Flugzeugwrack bislang nicht gefunden werden.

Viele der Angehörigen sind immer noch voller Hoffnung ihre verschwundenen Familienmitglieder lebend wiederzusehen, einige Angehörige brachen vor dem Pekinger Gericht in Tränen aus. Die 65-Jährige Chinesin Gao Xianying äußerte mit der Klage den „nächsten Schritt“ gehen zu wollen, um ihre Familienmitglieder, die Tochter, der Schwiegersohn und die dreijährige Enkelin ausfindig zu machen.

Mit einem Urteil wird frühestens in zwei Jahren gerechnet.

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