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Zunehmende Zahlen der Arbeitnehmer in Pflegeheimen

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) setzt sich für mehr Pflegepersonal in Heimen ein, was bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll. An diesem Tag tritt ebenfalls der neue, im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerte, Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft.

Laumann versichert, dass von der Einführung die Bewohner in den stationären Pflegeeinrichtungen profitieren. Nichtsdestotrotz müssten die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen schon selbst „merken, dass es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt, der spürbar zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung führt“, erläutert der Gesundheitspolitiker in einem Positionspapier. „Ich erwarte daher von allen Vereinbarungspartnern auf Landesebene, die bisherigen Personalschlüssel in den Landesrahmenverträgen als veraltet anzusehen.“

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) setzt sich für mehr Pflegepersonal in Heimen ein, was bis zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll. An diesem Tag tritt ebenfalls der neue, im Pflegestärkungsgesetz 2 verankerte, Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft.

Laumann versichert, dass von der Einführung die Bewohner in den stationären Pflegeeinrichtungen profitieren. Nichtsdestotrotz müssten die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen schon selbst „merken, dass es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gibt, der spürbar zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung führt“, erläutert der Gesundheitspolitiker in einem Positionspapier. „Ich erwarte daher von allen Vereinbarungspartnern auf Landesebene, die bisherigen Personalschlüssel in den Landesrahmenverträgen als veraltet anzusehen.“

Es sei Geld für mehr Personal vorhanden, äußert Laumann sich deutlich und weist auf die Erhöhung des Beitragssatzes der Pflegeversicherung hin. Zum 1.Januar 2017 steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent und auf 2,8 Prozent für Kinderlose. Der Pflegebevollmächtigte appelliert, dass die 330 Millionen Euro pro Jahr, welche ab 2019 durch das Krankenhausstrukturgesetz für stationäre Pflege bereitgestellt werden, nicht „wirkungslos versickern“ dürften.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff kommt aber nicht allein, sondern beinhaltet auch den einheitlichen Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Dieser steigt mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr wie bisher an, sondern bleibt konstant. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erörterte im August 2015 nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch das Bundeskabinett, dass der Bundesdurchschnitt des pflegebedingten Eigenanteils bei 580 Euro liegt.

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