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Neuigkeiten

WHO rät Müttern trotz Zika zum Stillen

Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt auch Müttern, die sich mit dem Zika-Virus infiziert haben, ihre Kinder zu stillen und auch infizierte Babys anzulegen. Es gäbe keinen dokumentierten Nachweis, dass sich das Virus über die Muttermilch übertragen habe. „Die Vorteile des Stillens für das Kind und die Mutter überwiegen die möglichen Risiken einer Virenübertragung durch die Muttermilch“, heißt es in dem neuesten WHO-Bericht.

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Frühchen haben ein erhöhtes Risiko an psychischen Leiden zu erkranken

Kimberly Day und ihr Forscherteam an der McMaster University’s Michael G. DeGroote School of Medicine vermuten, Frühgeborene seien häufiger Opfer von Mobbingattacken. Die Ergebnisse ihrer Studie veröffentlichten sie in der Fachzeitschrift Pediatrics (doi:10.1542/peds.2015-3383).

Heutzutage ist es möglich Frühchen, die in der 24. Schwangerschaftswoche das Licht der Welt erblicken, am Leben zu erhalten, dank neonatologischer Spezialzentren. Bei den Kindern ist das Risiko dauerhaft an schweren psychischen, ophthalmologischen oder respirativen Leiden zu erkranken höher. Überstehen sie die akute Phase ohne weitere Komplikationen, sind die Chancen gut auf eine normale Entwicklung. Dennoch bleibt die frühe Geburt nicht ganz ohne Folgen.

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17 Staaten bekommen Beschwerde-Briefe von Regierung

Viele Staaten weigern sich ihre eigenen Bürger wieder im Land aufzunehmen. Die Regierung will in Zukunft abgelehnte Asylbewerber verstärkt ausweisen und erhöht den Druck auf die anderen Staaten. Sogenannte „Demarchen“ (diplomatische Beschwerdebriefe) sollen helfen, welche das Bundesinnenministerium und das Auswertige Amt an „besonders problematische Staaten“ richtet.

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Darmkrebs verliert – Früherkennung rettet Leben

Die Einführung der Vorsorgekoloskopie ist jetzt erfolgreich. Die Zahl der Neuerkrankungen ist in den letzten zehn Jahren, nach Etablierung, in den Altersgruppen ab 55 Jahren prägnant gesunken.

Wissenschaftler untersuchten die Entwicklung der Inzidenz und der Mortalität von Darmkrebs im Zeitraum von 2003 bis 2012. Die Basis der Daten bildeten das epidemiologische Krebsregister und die Todesursachenstatistik. Von den Anspruchsberechtigten haben etwa 20 bis 30 Prozent in diesem Zeitraum das Angebot einer Vorsorgekoloskopie wahrgenommen.

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Der Arbeitgeber darf das!

Wenn ein Arbeitnehmer unter Verdacht steht mehr Zeit für privates Internet-Surfen zu nutzen anstatt zu arbeiten, darf der Arbeitgeber dessen Browserverlauf kontrollieren. Es gehe dabei zwar auch um die Auswertung personenbezogener Daten, aber wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am Freitag dem 12.02.2016 entschied, sei die Kontrolle auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig. Zudem bestehe kein Beweisverwertungsverbot.

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